Die Grundsteuererreform 2022

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Sie sind Grundstücksbesitzer und haben auch schon gehört, dass Sie dieses Jahr einmalig eine Steuererklärung für Ihr Grundstück abgeben müssen? Sie wurden evtl. schon von der Finanzverwaltung informiert, dass Sie diese Erklärung abgegeben müssen?

 

Es geht hier um die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts", die in diesem Jahr für jedes der rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland bei der Finanzverwaltung eingereicht werden muss. Sie müssen als Grundstücksbesitzer diese Erklärung zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 beim Finanzamt einreichen. Sie können die Festellungserklärung selbst über Elster erstellen und übermitteln oder einen Steuerberater mit der Erstellung beauftragen. 

 

Wir bieten die Erstellung der "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" für bestehende und neue Mandanten an. Es ist egal, ob Ihr Grundstück in den Gebieten unserer beiden Standorte Köln und Andernach liegt oder sonstwo in Deutschland. Wenn Sie die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" nicht selbst erstellen möchten, können Sie uns gerne damit beauftragen. Schreiben Sie uns bitte einfach über den folgenden Button eine Nachricht:

 

FAQ Grundsteuerreform:

 

Die häufigsten Fragen zur Grundsteuerreform und zur Entscheidungsfindung, ob Sie die Erklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen, haben wir hier zusammengestellt:

 

Muss ich auch so eine Erklärung abgeben?

Sofern Sie Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind, müssen Sie zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt auf elektronischem Wege einreichen. Besitzen Sie mehrere Grundstücke, müssen Sie mehrere Erklärungen abgeben.

 

Kann ich diese Erklärung selbst erstellen?

Ja, können Sie. Sie können dieser Pflicht selbst gerecht werden und über Elster online eine Feststellungserklärung erstellen und an die Finanzverwaltung übermitteln. 

 

Warum sollte ich lieber einen Steuerberater damit beauftragen?

Das ist Ihre Entscheidung und hängt sicher im Wesentlichen davon ab, wie viel Lust Sie haben, sich mit dem Thema „Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts“ auseinander zu setzen. Die Vorteile der Beauftragung eines Steuerberaters sind folgende:

  • Sie müssen wahrscheinlich nur 1x im Leben eine solche Erklärung erstellen. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, können Sie Ihre Lerneffekte ins nächste Jahr mitnehmen. Hier geht das nicht, weil die Erklärung nur einmal zu erstellen ist und dann für viele Jahre gilt. 
  • Wir erstellen sehr viele von diesen Erklärungen und können durchaus Lerneffekte vom einem zum anderen Mandanten mitnehmen. 
  • Wir besuchen jetzt schon Fortbildungen zum Thema und wir haben eine bessere Softwarelösung als Elster. 
  • Die ermittelten Werte gelten für viele Jahre. Wird der Grundsteuerwert aufgrund einer fehlerhaften Erklärung jetzt zu hoch angesetzt, zahlen Sie viele Jahre lang jedes Jahr zu viel Grundsteuer.
  • Auch das Finanzamt kann bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts Fehler machen, selbst wenn Ihre Erklärung richtig war. Wir übernehmen daher auch die Bescheidprüfung des festgesetzten Grundsteuerwerts für Sie.
  • Sie können die Wochenenden im Sommer sicher besser nutzen, als sich mit der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auseinander zu setzen.

 

Kann ich Sie mit der Erstellung der Feststellungserklärung beauftragen, auch wenn ich (noch) kein Mandant bin?

Es gibt Kanzleien, die sich komplett dagegen entschieden haben, die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts als Leistung anzubieten, nicht mal für Ihre eigenen Mandanten. Andere Kanzleien erstellen die Grundsteuer-Feststellungserklärung nur für bestehende Mandanten. Wir haben uns jedoch entschieden, die Erklärung für alle Interessenten zu erstellen. Dafür haben wir extra personelle Kapazitäten geschaffen.

 

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Im Moment planen wir so, dass wir jede Anfrage zur Erstellung der Grundsteuer-Erklärung annehmen und bearbeiten können. Wir haben dafür Extra-Kapazitäten in unserer Kanzlei geschaffen. Sollte die Anzahl der Anfragen so stark zunehmen, dass wir nicht mehr alle Anfragen annehmen können, werden wir das hier kommunizieren. Deshalb gibt es keine Frist von unserer Seite, bis wann Sie sich entscheiden müssen, ob sie uns beauftragen oder nicht. Sollten wir jedoch irgendwann den Aufnahmestopp machen, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich möglichst bald entscheiden.

 

Muss ich für meine Eigentumswohnung auch eine Feststellungserklärung abgeben?

Ja. Es muss für jedes Grundstück eine Erklärung abgegeben werden. Als Grundstück gilt jede im Grundbuch eingetragene Einheit. Eigentumswohnungen sind mit ihrem Miteigentumsanteil am Gesamtobjekt im Grundbuch eingetragen. Deshalb müssen Sie für Ihre Eigentumswohnung eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts abgeben. Es kann keine Erklärung für das gesamte Objekt zusammen abgegeben werden, wenn Teileigentum vorliegt.

Ob Sie die Wohnung vermieten oder selbst darin wohnen, ändert auch nichts. Der Eigentümer muss in beiden Fällen die Erklärung abgeben.

 

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft von 32 Miteigentümern. Muss jeder von uns eine eigene Erklärung einreichen oder kann das einer für alle machen?

Grundsätzlich muss jeder Eigentümer eine eigene Erklärung einreichen, weil jeder Eigentümer für seine im Grundbuch eingetragene Einheit verantwortlich ist. Es kann jedoch sinnvoll sein, dass diese 32 Erklärungen alle in einer Hand erstellt werden, um Synergieeffekte zu nutzen, da vermutlich viele Ähnlichkeiten bei den einzelnen Miteigentumsanteilen bestehen. So könnte es sein, dass die Hausverwaltung sich darum kümmert, alle Daten zu beschaffen, damit die Erstellung für die Miteigentümer einfacher wird. Vielleicht schlägt die Hausverwaltung auch vor, einen Steuerberater für alle 32 Wohnungen zu beauftragen. Vielleicht ist es auch eine Idee, dass Sie sich mit Ihren Miteigentümern selbst organisieren und unterstützen. Inwieweit wir die Erklärung etwas günstiger anbieten können, wenn uns wirklich die gesamte Eigentümergemeinschaft beauftragt, können jetzt noch nicht genau sagen, da wir selbst noch keine eine einzige Feststellungserklärung erstellt haben und die eventuellen Synergieeffekte schwierig für uns einzuschätzen sind. Wir versprechen Ihnen aber, diese Effekte zu berücksichtigen und bei der Bemessung des Honorars angemessen zu berücksichtigen.  

 

Ich habe ein Grundstück zusammen mit meinen Geschwistern in einer Erbengemeinschaft oder mit anderen Personen in einer Grundstücksgemeinschaft. Wer muss eine Erklärung abgeben?

Hier ist die Gemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Gemeinschaft muss für das Grundstück eine Erklärung abgeben und es genügt, wenn sich einer der Erben darum kümmert. Sie sollten also innerhalb der Gemeinschaft klären, wer sich um die Erklärung kümmert. Sollte die Gemeinschaft mehrere Grundstücke besitzen, ist auch hier natürlich für jedes einzelne Grundstück wieder eine gesonderte Erklärung abzugeben.

 

Ich besitze mehrere Grundstücke. Kann ich eine Erklärung mit all meinen Grundstücken abgeben?

Nein. Es muss für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgegeben werden. Zudem müssen Sie die Erklärung auch immer bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bereich Ihr Grundstück liegt. Sollten Ihre Grundstücke in verschiedenen Bundesländern liegen, kann es sogar sein, dass die Erklärungen voneinander abweichen, da einige Bundesländer eigene Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts definiert haben und nicht auf das Bundesmodell zurückgreifen.

 

Ich habe am 10. Februar 2022 eine Wohnung gekauft. Muss ich für diese Wohnung eine Erklärung abgeben?

 

Nein. Der Voreigentümer muss sich noch darum kümmern. Feststellungszeitpunkt ist der 1.1.2022. Wer an diesem Tag Eigentümer der Wohnung war, muss die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts abgeben.