Zwei steuerliche Tipps zum neuen Smartphone

Seit Ende September gibt es wieder neue Smartphone-Modelle des Unternehmens mit dem Apfel aus Californien. Wird #taxiteasy jetzt zum Technik-Blog? Wird hier Werbung für eine bestimmte Marke gemacht? Weder noch! Ich möchte Euch zwei steuerliche Tipps geben, wenn Ihr ein neues Smartphone für Euer Unternehmen oder Eure freiberufliche Tätigkeit kauft. Einer der beiden Tipps bezieht sich speziell auf das genannte Unternehmen in Californien. Es gibt aber auch Unternehmen in China, Südkorea oder anderen Ländern, die gute Smartphones herstellen ;-) Mein zweiter Hinweis gilt für alle Smartphones jeder Marke. Viel Spaß mit dem aktuellen #taxiteasy-Artikel.

 

Erster Tipp:

Falls ihr mit Eurer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, bekommt Ihr die gezahlte Umsatzsteuer auf Eure betrieblichen Kosten vom Finanzamt zurück. Wer sich also für das kalifornische Modell Nummer 11 oder 11 pro entscheidet und umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, wird den Erwerb des Smartphones in seiner Umsatzsteuervoranmeldung ansetzen, um die gezahlte Umsatzsteuer vom Staat erstattet zu bekommen (Vorsteuerabzug). An den Vorsteuerabzug sind allerdings bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere müsst Ihr auf Nachfrage dem Finanzamt eine gültige Rechnung vorlegen können. Eine Rechnung ist unter anderem nur dann eine gültige Rechnung, wenn sie die Adresse des Leistungsempfängers, also Eure Adresse enthält. Und genau hier setzt mein erster Hinweis an: Wenn Ihr das Smartphone im Apple-Store Eures Vertrauens kauft, müsst Ihr Euch als Unternehmenskunde anlegen lassen, damit Eure Adresse auf der Rechnung steht. Als Privatkunde steht lediglich Eure Email-Adresse auf der Rechnung, damit kann Euch das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Alles klar, kein Problem, sagt ihr, lass ich mich doch einfach im Apple Store als Unternehmer anlegen und die Adresse auf die Rechnung setzen. Das ist richtig und tatsächlich kein Problem, man genießt als Unternehmenskunde sogar gewisse Vorzüge. Allerdings hat diese Option auch einen erheblichen Nachteil, den der Verkäufer natürlich nicht immer im ersten Satz erwähnt. Der Privatkunde bekommt bei Apple ein Jahr Garantie und danach ein weiteres Jahr Gewährleistung auf sein neues Gerät. Der Geschäftskunde erhält zwar den ein oder anderen Vorzug und eine vernünftige Rechnung, aber leider auch nur ein Jahr Garantie und kein weiteres Jahr Gewährleistung. Darauf müsst ihr zugunsten der gültigen Rechnung verzichten.

Es gibt aber noch eine bessere Lösung. Ihr kauft das neue Smartphone im Apple Online Store oder bei einem Drittanbieter. Im Apple Online Store bekommt ihr auch als Privatkunde eine Rechnung, die Eure Adresse enthält und bei den meisten Drittanbietern wahrscheinlich auch.

Der erste Tipp ist also einfach: Kauft Euer neues iPhone nicht im Apple Store vor Ort, wenn Ihr den Vorsteuerabzug geltend machen möchtet UND auf das zweite Jahr Gewährleistung nicht verzichten möchtet.

 

Zweiter Tipp:

Größere Anschaffungen für Euer Unternehmen müsst Ihr über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Wer sich eine Maschine für 10.000 Euro kauft, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat, muss die 10.000 € zwar direkt im Jahr eins auf den Tisch legen oder finanzieren. In der Steuererklärung dürft Ihr die 10.000 € aber nicht komplett im Anschaffungsjahr geltend machen, sondern müsst über einen Zeitraum von 10 Jahren jedes Jahr 1.000 € ansetzen. Das ist die sogenannte Abschreibung der Maschine.

Ab wann ist eine Anschaffung abzuschreiben? Bis zu Netto-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 800 € gilt die Anschaffung als „geringwertiges Wirtschaftsgut“ (GWG). Diese GWG’s dürft Ihr im ersten Jahr vollständig in der Steuererklärung angeben und müsst sie nicht über Ihre Nutzungsdauer abschreiben. Wenn Ihr also gerade vor dem Kauf einen neuen Smartphones steht und Euch nicht zwischen der Standard- und der Pro-Variante entscheiden könnt, ist es vielleicht auch eine Überlegung wert, ob man lieber ein Modell erwirbt, das sich im ersten Jahr komplett steuerlich auswirkt oder eines, das man zu jeweils einem Drittel in den nächsten drei Jahren abschreibt.

 

Viel Spaß bei Eurer Kaufentscheidung und danach mit Eurem neuen Gerät aus Californien, China, Südkorea oder sonst woher ;-)