Finanzbuchhaltung

Der digitale Wandel schreitet mit großen Schritten voran

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung unterliegt einem starken Wandel. Vieles läuft heute schon automatisiert über die automatische OCR-Erkennung von digitalen Belegen oder die elektronische Übernahme der Bankkontoumsätze Ihres Geschäftskontos. Aber diese Entwicklung ist noch lange nicht am Ende. Die Automatisierung entwickelt sich rasant weiter.

 

Zudem nutzen immer mehr Mandant*innen intuitiv bedienbare und günstige Softwarelösungen, um Ihre Buchhaltung selbst zu erstellen oder zumindest um Ihre Ausgangsrechnungen automatisiert zu schreiben. Die Aufgabe des Steuerberaters besteht hier nicht mehr ausschließlich in der Erstellung der Buchhaltung, sondern in vielen Fällen vielmehr in der Pflege der Schnittstellen zwischen Mandantensystemen, Bank und eigener Software, in der Übernahme bereits elektronisch vorliegender Daten in das eigene System und in der Kontrolle und Weiterverarbeitung dieser Daten. Hinzu kommt die Beratung der selbst buchenden Mandant*innen bei außergewöhnlichen Buchungs-Sachverhalten oder die Unterstützung bei der Erstellung der immer wichtiger werdenden Verfahrensanweisung.

 

Wir nutzen die Software der DATEV zur Erstellung Ihrer Buchhaltung. Über DATEV Unternehmen online stellen Sie uns Ihre Belege digital zur Verfügung. In Einzelfällen stellen uns unsere Mandant*innen Ihre Belege auch noch in Papierform zur Verfügung, weil sich dieses System seit Jahren eingespielt und etabliert hat und die Weiterführung von Mandant*innenseite gewünscht ist. Bei allen von uns erstellten Buchhaltungen importieren wir die Bankkontoumsätze des Geschäftskontos in unsere Buchhaltung. Sollten Sie über lexoffice, Debitoor oder ähnliche Systeme selbst buchen, importieren wir die Daten über die entsprechende DATEV-Schnittstelle und stehen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung beratend zur Seite.

 

Auf Basis der von uns erstellten Buchhaltung übermitteln wir die Umsatzsteuervoranmeldung und stellen Ihnen aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung.

 

Für die Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung vereinbaren wir ein monatliches Pauschalhonorar mit Ihnen. Hierbei kalkulieren wir mit einem Stundensatz von 75 €. Für eine monatliche Buchhaltung sind 75 € zugleich der Mindestsatz. Davon weichen wir nur bei einer Jahresbuchhaltung und sehr übersichtlichen Quartalsbuchhaltungen ab. Der Zeitaufwand der Buchhaltung ist abhängig von Ihrer Vorbereitung und Vollständigkeit der Unterlagen bzw. Daten, vom Digitalisierungsgrad, der Nutzung von Schnittstellen und der Anzahl der Buchungen. Sollten wir also für die Erstellung Ihrer Buchhaltung drei Stunden einplanen, können Sie mit monatlichen Kosten von 225 € netto planen. Dieser Satz wird in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten und nur dann angepasst, wenn sich an den oben genannten Einflussfaktoren etwas wesentliches ändert. 

 

Möchten Sie uns mit der Erstellung Ihrer Buchhaltung beauftragen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Unser Team Finanzbuchhaltung