Der Kleinunternehmer wird größer

Der Kleinunternehmer ist ein rein umsatzsteuerlicher Begriff und hat nichts mit der Einkommensteuer oder Gewerbesteuer zu tun. Es ist eine Vereinfachungsregelung, die es kleinen Gewerbetreibenden und Selbständigen erspart, jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

 

Zum 1.1.2020 wird die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung angehoben. Bisher wusste jeder Kleinunternehmer, dass er unter 17.500 € Umsatz pro Jahr bleiben muss. Ab dem neuen Jahr hat diese Zahl keine Bedeutung mehr und man muss sich an die neue Grenze gewöhnen: 22.000 €. Das wird den Kleinunternehmern aber nicht schwerfallen, da sie nun 4.500 € mehr pro Jahr einnehmen dürfen, ohne Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

 

Deshalb hier nochmal alles wichtige zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung:

 

Wer darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Wer im vorangegangen Jahr weniger als 22.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 € erzielen wird, ist Kleinunternehmer. Überschreitet man jedoch die Grenze von 22.000 € Umsatz, ist man im darauffolgenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Überschreitet man sogar die Grenze von 50.000 € Umsatz, kann die Vereinfachungsregelung auch schon für das aktuelle Jahr gestrichen werden. In diesem Fall sollte man dem Finanzamt durch entsprechende Planungsrechnungen und Dokumentationen nachweisen können, dass diese Umsatzsteigerung zu Beginn des Jahres noch nicht absehbar war und man mit wesentlich weniger Umsatz gerechnet hat. Im Falle einer Gründung gibt es kein vorangegangenes Geschäftsjahr. Dann darf der Unternehmer schon im ersten Jahr die Grenze von 22.000 € Umsatz nicht überschreiten, wenn er Kleinunternehmer sein möchte. Bei einer unterjährigen Gründung muss der Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet werden. Die Umsatzgrenze von 50.000 € ist im Gründungsjahr irrelevant.

 

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmer-Regelung?

Es ist einfacher, zeitsparender und man kommt meistens noch ohne Steuerberater zurecht. Der Kleinunternehmer muss keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die eigene Buchhaltung ist ohne Umsatzsteuer wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als mit Umsatzsteuer.

Ein zweiter Vorteil ist, dass der Kleinunternehmer sein Produkt oder seine Dienstleistung um 19 % billiger anbieten kann als seine Konkurrenten in der Regelbesteuerung. Das ist bei Unternehmenskunden kein Vorteil, da sich diese die gezahlte Umsatzsteuer ohnehin beim Finanzamt wieder zurückholen. Bei Privatkunden macht sich ein 19 % günstigerer Endpreis allerdings schon sehr bemerkbar und kann sogar Wettbewerbsvorteil sein.

 

Welche Nachteile hat die Kleinunternehmer-Regelung?

Wer keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen aufschlagen muss, darf sich natürlich auch nicht die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen, die er beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt. Bei hohen Anfangsinvestitionen macht sich dieser Nachteil unmittelbar auf dem Bankkonto bemerkbar, da diese Anschaffungen als Kleinunternehmer 19 % teurer sind als für einen Regelbesteuerer. Ein weiterer Nachteil könnte die Außenwirkung sein. Der Kunde weiß durch Ihr Kleinunternehmertum, dass Sie Ihr Geschäft in kleinem Rahmen oder nebenberuflich betreiben und könnte einen Ihrer hauptberuflich tätigen und dadurch in seinen Augen eventuell professioneller erscheinenden Konkurrenten vorziehen.

 

Bin ich zwingend Kleinunternehmer, wenn mein Umsatz unter 22.000 € liegt oder darf ich wählen?

Man kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und auch bei geringen Jahresumsätzen Umsatzsteuer ausweisen und die Vorsteuer ziehen. Der Verzichtsantrag ist an keine besondere Form gebunden, eine eingereichte Umsatzsteuererklärung mit Berechnung der Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften wird zum Beispiel auch als ein Antrag auf den Verzicht der Kleinunternehmerregelung gewertet. Zu beachten ist zudem, dass der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung den Unternehmer 5 Jahre lang bindet. Eine Anwendung der Kleinunternehmerregelung im darauf folgenden Jahr scheidet dann also aus.

 

Bin ich auch 5 Jahre gebunden, wenn ich durch Überschreiten der Umsatzgrenze Regelbesteuerer werde?

Nein, die 5-Jahres-Regel gilt nur bei einem aktiven Verzicht des Steuerpflichtigen auf die Kleinunternehmerregelung. Wird der Unternehmer aufgrund eines Überschreitens der Umsatzgrenze im Folgejahr Regelbesteuerer, kann er durch eine Reduzierung seiner Umsätze nach einem Jahr auch wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. Generell gilt, dass der Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung oder umgekehrt nur zum Jahreswechsel möglich ist, egal ob durch Antrag oder durch Über- und Unterschreiten von Umsatzgrenzen. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich, die Ausübung der Kleinunternehmerregelung muss in jedem Kalenderjahr einheitlich erfolgen.